Die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Schleswig-Holstein wurde am Samstag, 06.03.2021, veröffentlicht.
Für die Kulturbrache bedeutetet es, dass Museen, Galerien, Gedenkstätten, Bibliotheken und Archive ab heute, 08.03.2021, wieder Besucher empfangen dürfen.
So gilt bei einer Inzidenz unter 50, die gleiche Formel, wie auch für den Einzelhandel: Kultureinrichtungen mit einer Fläche von bis zu 800 qm dürfen pro 10 qm Ausstellungsfläche einen Besucher empfangen. Wer mehr als 800 qm Fläche anbietet, muss pro Besucher 20 qm einplanen.
„Zum Ende jeder Woche werden wir uns über Inzidenzahlen beugen. Wenn die Inzidenz stabil unter 50 ist, bleibt es genau bei diesen Öffnungsschritten… Wenn die Inzidenz über 50 geht, bedeutet es, dass wir dann in das nächste Regelwerk gehen. D.h., dass dann die Nachverfolgung verpflichtend an der Stelle ist“, so Ministerpräsident Daniel Günter in seinem Statement nach der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundesregierung am Mittwoch, 10.03.2021.
Außerschulische Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise Musikschulen, können ab sofort zumindest wieder Einzelunterricht anbieten.
Theater, Clubs und Kinos sowie Gastronomie bleiben hingegen geschlossen. Beherbergungsbetriebe dürfen weiterhin nur Gäste empfangen, wenn diese zuvor schriftlich bestätigen, dass die Übernachtung ausschließlich zu beruflichen, medizinischen oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken erfolgt.
Veranstaltungen sind lt. §5 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 Absatz 1 weiterhin untersagt. Die Ausnahmen sind im Absatz 1 geregelt.